Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Haftungsausschluss zum Auftrag
· Der Mieter übernimmt die volle Haftung für alle Sach- und Personenschäden, die
mit dem Gebrauch der Gerätes entstehen können.
· Der Vermieter übergibt das Gerät nach bestem Wissen in gebrauchsfähigen Zustand, übernimmt aber keine Haftung und keinen Schadenersatz, wenn sich bei Gebrauch ein Funktionsmangel herausstellt.
· Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter alle Schäden und Funktionsmängel, die sich bei Gebrauch herausstellen, unmittelbar bei Rückgabe anzuzeigen.
2. Sicherheitsregeln bei Benutzung der Hüpfburg:
· Die Hüpfburg muss vom Mieter immer beaufsichtigt werden oder es ist Einsatzpersonal zu stellen. Die Aufsichtspflicht muss mindestens 18 Jahre sein.
· Bei Regen, Gewitter und ab Windstärke 8 darf die Hüpfburg nicht benutzt werden. Ebenso ist die Hüpfburg zu schützen gegen Regen, Gewitter (Regenplane überziehen). Kann der Mieter aufgrund des schlechten Wetters die Hüpfburg nicht mieten so erhält er die kompletten Mietkosten zurückerstattet. Sonstige Leistungen bleiben davon unberührt.
· Die Hüpfburg darf nicht über Nacht draußen liegen bleiben (wegen der Feuchtigkeit).
· Erwachsene dürfen wegen der hohen Punktbelastung die Hüpfburg nicht benutzen. Achten Sie darauf, dass Alter und Größe der Kinder, die gleichzeitig auf der Hüpfburg spielen, vergleichbar ist.
· Benutzen Sie die Hüpfburg in sicherer Entfernung von Wasser, Feuer, Wänden und anderen Gegenständen auf freiem Gelände.
· Die Aufsichtsperson hat darauf zu achten, dass die Warnhinweise der Hüpfburg eingehalten werden. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts. Die Aufsichtsperson sollte früh eingreifen, wenn einzelne Kinder durch ihr Verhalten andere Kinder insbesondere Kleinere gefährden.
· Speisen und Getränke sind in der Hüpfburg verboten.
· Schuhe sind in der Hüpfburg verboten.
· Nicht rauchen. Kein Konfetti, Luftschlangen oder sonstige Materialien mit auf die Hüpfburg mitnehmen.
· Hosen- und Jackentaschen sollten kontrolliert werden, damit keine spitzen oder scharfen Gegenstände wie Stifte oder Haarspangen zu Verletzungen führen. Halsketten, Ringe, Brillen, Gürtelschnallen oder ähnliche Dinge müssen vor der Benutzung der Hüpfburg abgegeben werden.
· Die Wände dürfen nicht zum Klettern oder als Sprungwand benutzt werden. Genauso wie erklimmen der Außenwände.
· Falls die Hüpfburg Sicherheitsnetze hat, darf man sich in diese nicht reinlegen, dran reißen oder hängen.
· Kunststücke wie Saltos, Flickflack etc. sind wegen der erheblichen Verletzungsgefahr zu unterlassen.
· Nicht ringen oder einander stoßen.
· Achten sie darauf, dass Kinder nicht mit dem Gebläse spielen oder Gegenstände hineinstecken. Dies gilt auch für die Stromverbindung der Gebläse.
· Bei Druckverlust die Hüpfburg räumen (min. Arbeitsdruck 10mbar, max. Arbeitsdruck 30mbar)
· Gebläse muss immer laufen im Dauerbetrieb sonst sackt die Hüpfburg ein. Das Gebläse muss vor Nässe und Hitze geschützt werden.
3. Vermietung:
- Die Vermietung erfolgt ausschließlich gegen Vorlage eines gültigen Deutschen Personalausweises oder internationalen Reisepass mit gütiger Aufenthaltserlaubnis.
- Die gemieteten Gegenstände bleiben unveräußerliches Eigentum des Vermieters.
- Der Mieter hat die Mietsachen in einwandfreiem Zustand übernommen. Eventuelle Schäden sind in der Mängelliste aufzuführen. Später vorgebrachte Einwendungen, Schäden seien schon vor Übergabe vorhanden gewesen, können nicht anerkannt werden, wenn diese nicht in der Mängelliste aufgeführt sind.
- Der Mieter verpflichtet sich, mit den Mietgegenständen pfleglich und sorgfältig umzugehen und vor Beschädigung zu schützen. Bei Beschädigungen werden Reparaturkosten oder Neulieferung dem Mieter in Rechnung gestellt.
- Schäden an der Hüpfburg werden Pauschal mit 100 Euro berechnet. Kommt es zu einem Total Ausfall oder Zerstörung der Hüpfburg kommt der Mieter für die Instandsetzung oder dem Wiederbeschaffungswert im vollem Umfang auf.
- Werden Mietgegenstände bei Verschmutzung, Durchnässung des Moduls zurückgegeben, so muss der Mieter anstehende Reinigungspauschale von 80 € übernehmen.
- Bei Selbstabholung gelten folgende Regelungen:
- Der Mieter haftet für die komplette, angemietete Gegenstände in Bezug auf Feuer- und Wasserschäden, mutwillige Beschädigung, Vandalismus, Fehlbedienung und Diebstahl. Die entliehenen Gegenstände sind nicht versichert. Der Vermieter spassverleih24.com (Salina Teschner) übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Personenschäden.
- Die Mietsachen dürfen vom Mieter nicht weitervermietet oder sonst an Dritten überlassen werden.
- Werden Mietsachen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgebracht, erheben wir eine Nachgebühr von 50 Euro pro überfälligen Tag. Für alle weiteren Schäden, die dem Vermieter durch die verspätete Rückgabe entstehen, haftet der Mieter.
- Die Nutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.
- Bei der Vermietung von Kinderattraktionen (Hüpfburgen etc.) übernimmt der Kunde die allgemeine Verkehrssicherungspflicht und hat für eine ständige Beaufsichtigung durch eine erwachsene Person, die das 18.Lebensjahr erreicht hat, zu sorgen.
- Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit
- Die Nutzungsbedingung ist Bestandteils des Vertrages.
- Nach Benutzung und vor dem Abbau ist die Hüpfburg besenrein wieder einzupacken. Wir empfehlen dafür einen normalen Haushaltsstaubsauger. Sollte Sie doch schmutzig sein werden wir den Aufwand mit der Kaution errechnen.
Wir wünsche eine schöne Veranstaltung Alles Gute wünscht ihnen spassverleih24.com